Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll oder nicht? –
Einfach erklärt
Mit dem Eintritt ins Berufsleben beginnt auch der Ernst des Lebens. Denn das erste Mal stehst du so richtig auf eigenen Beinen. Es werden Pläne für die Zukunft geschmiedet und Wünsche erfüllt. Damit auch du mit einem guten Gefühl in deine Beamten-Karriere starten kannst, solltest du dir nun eine wichtige Frage stellen: Wie sichere ich mich richtig ab, falls ich dienstunfähig werde?
Mit den passenden Versorgungsbausteinen stellst du sicher, dass du auch im Fall der Fälle deinen Lebensstandard nicht aufgeben musst und rundum abgesichert bist. Damit dich die unzähligen Aufgaben und Rechnungen, die bei einem Arbeitskraftverlust auf dich zukommen, nicht erschlagen, kannst du mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung frühzeitig vorsorgen.
Was du wissen solltest und wie du die für dich passende Absicherung findest, erfährst du an dieser Stelle. Denn wie bei anderen Vorsorgeleistungen gilt auch hier: Erst informieren, dann verantwortungsvoll planen.
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Das Wichtigste in Kürze
- Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte zahlt dir eine Rente aus, wenn du aus gesundheitlichen Gründen deinem Beruf nicht mehr nachgehen kannst.
- Vor allem als Berufseinsteiger, Beamter auf Widerruf oder Probe solltest du dich um eine Dienstunfähigkeitsversicherung bemühen. Denn Angehörige dieser Gruppen erhalten im Falle einer Dienstunfähigkeit (noch) kein Ruhegehalt.
- Eine umfassende Beratung stellt sicher, dass etwaige Versorgungsengpässe durch eine passende Dienstunfähigkeitsversicherung abgefangen werden. Daher solltest du dich so früh wie möglich um den Abschluss einer Versicherungspolice kümmern.
- Auch für Beamte auf Lebenszeit, ist eine zusätzliche Vorsorge durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll, um Versorgungslücken zu schließen.
So gehst du vor, wenn du dienstunfähig wirst:
- Informiere dich, ob du einen Anspruch auf ein Ruhegehalt hast und wie hoch dieses ausfällt.
- Anschließend lässt du dich zu deinen aktuellen Optionen beraten. Gemeinsam mit einem Versicherungsvertreter findest du die Lösung, die dir in deiner Situation den größten Mehrwert bietet.
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Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit –
wo liegt der Unterschied?
Die Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit tritt dann ein, wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst. In diesem Fall zahlt dir die Berufsunfähigkeitsversicherung – wenn du eine abgeschlossen hast – einen monatlich festgelegten Betrag als Rente bis maximal zum 67. Lebensjahr.
Die Dienstunfähigkeit betrifft ausschließlich Beamte. Dementsprechend ist die Dienstunfähigkeitsversicherung speziell auf das Dienstverhältnis von Beamten abgestimmt: eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel.
Gut zu wissen: Statistisch gesehen scheidet jeder vierte Erwerbstätige vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Eine gute Absicherung zu haben, ist also essenziell.
Wann gilt ein Beamter als dienstunfähig?
Wenn du deinen dienstlichen Verpflichtungen aufgrund von psychischen oder physischen Erkrankungen nicht nachkommen kannst, giltst du als dienstunfähig. Das ist auch der Fall, wenn es sich um eine vorübergehende Situation handelt.
Wenn du innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate deinen Dienst nicht verrichten kannst und absehbar ist, dass du innerhalb eines halben Jahres nicht wieder vollumfänglich dienstfähig wirst, wirst du i.d.R. als dienstunfähig eingestuft.
Die Voraussetzungen für eine Dienstunfähigkeit können allerdings unterschiedlich ausfallen:
- Regelungen für Bundesbeamte finden sich im BBG, dem Bundesbeamtengesetz.
- Für Beamten auf Länder- oder kommunaler Ebene gilt das BeamtStG, Beamtenstatusgesetz. Außerdem kann es Regelungen geben, die das jeweilige Bundesland erlassen hat.
Während bei einer Berufsunfähigkeit davon ausgegangen wird, dass du deinen Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kannst, gibt es diese Grenze bei Beamten nicht. Auch bei 70% oder 80% Leistungsfähigkeit kannst du als dienstunfähig gelten – wenn die Dienstfähigkeit nicht in absehbarer Zeit voll hergestellt werden kann.
Was geschieht, wenn ich dienstunfähig werde?
Die Dienstunfähigkeit wird durch einen Amtsarzt festgestellt und attestiert. In Folge dieser Dienstunfähigkeit können Beamte entlassen oder vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden.
Die Entscheidung liegt bei deinem Dienstherrn. Denn unter Umständen ist es möglich, dass du durch eine Versetzung oder die Übertragung anderer Aufgabenfelder weiterhin arbeiten kannst.
Versorgungssituation bei Dienstunfähigkeit: der Status ist entscheidend
Was bekommt ein Beamter bei Dienstunfähigkeit?
Die Antwortet lautet: Das hängt davon ab, welchen Status der betroffene Beamte zum Zeitpunkt des Eintritts der Dienstunfähigkeit hat.
- Aufgrund fehlender Ansprüche haben Berufseinsteiger eine Versorgungslücke von 100%.
- Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Dauer der Beschäftigung nachversichert.
- Dasselbe trifft auf Beamte auf Probe zu. Falls die Dienstunfähigkeit hier auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist, erhält der ehemalige Beamte auf Probe Versorgungsansprüche ohne Wartezeit.
- Sobald du nach fünf vollen Dienstjahren den Status Beamter auf Lebenszeit erhältst, steht dir eine Mindestversorgung von 35% zu. Das bedeutet, dass du zu diesem Zeitpunkt eine Versorgungslücke von 65% hast.
- Je länger du im Dienst bist, desto höher wird die Mindestversorgung. Allerdings ist das Wachstum marginal. Denn das regulär gezahlte Ruhegehalt beläuft sich nach 40 Dienstjahren auf maximal 71,75% des letzten Gehalts.
Grafik zu den erwartenden Versorgungsleistungen
Absicherung mit Plan: diese Faktoren solltest du berücksichtigen
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Welche Ausgaben hast du?
• Miete/Abzahlung Eigenheim zzgl. Nebenkosten
• Lebensmittel
• Versicherungen
• Ausgaben für Freizeit, Hobby, Kleidung
• Sparraten
• Tilgung von Schulden -
Was zahlt der Dienstherr im Falle einer Dienstunfähigkeit?
Vergleiche deinen Status mit den oben aufgelisteten Angaben, hole dir ggf. eine konkrete Auskunft ein.
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Welchen Versorgungsbedarf hast du?
Berechne die Differenz zwischen deinen regelmäßigen Ausgaben und deinen derzeitigen – oder zukünftigen –Versorgungsanspruch. Handle hier vorausschauend, um deinen angestrebten Lebensstandard von Anfang an zu berücksichtigen.
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Welche Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte bieten den besten Schutz?
Lass dich umfassend zu den Konditionen beraten, um ein Angebot zu finden, das optimal zu deinen Ansprüchen passt.
Hast du Fragen? Wir haben Antworten.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Jeder, der von seiner Arbeitskraft lebt, sollte sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Falls man seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, zahlt die Versicherung eine festgelegte monatliche Rente. Und statistisch geschieht dies öfter, als viele denken: Rund jeder Vierte scheidet vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus.
Eine Dienstunfähigkeit betrifft ausschließlich Beamte. Bei einer Dienstunfähigkeit wird durch den Amtsarzt festgestellt, dass der Beamte auf Grund körperlicher oder psychischer Einschränkungen seine dienstlichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann. In der Folge wird er wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung leistet bei festgestellter Dienstunfähigkeit, da sie speziell auf das Dienstverhältnis von Beamten abgestimmt ist.
Die Reaktivierung bezeichnet den Wiedereintritt eines Beamten in den Dienst aus der Dienstunfähigkeit. Bspw. nach fünfjähriger Dienstunfähigkeit wegen Krebserkrankung kehrt der Beamte in den Beamtendienst zurück. Im Falle einer Reaktivierung bekommt der Beamte wieder seine Besoldung und benötigt daher keine Dienstunfähigkeitsrente mehr.
Eine Dienstunfähigkeit betrifft ausschließlich Beamte. Bei einer Dienstunfähigkeit wird durch den Amtsarzt festgestellt, dass der Beamte aufgrund körperlicher oder psychischer Einschränkungen seine dienstlichen Pflichten, auch vorübergehend, nicht mehr erfüllen kann. In der Folge wird er wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt.
Ein Beamter auf Widerruf kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist entlassen werden (§ 37 BBG).
Ein Beamter auf Probe wird aus dem Dienst entlassen, wenn die in § 49 BBG genannten Voraussetzungen für eine Versetzung in den Ruhestand nicht vorliegen (§ 34 BBG).
Nach der Entlassung besteht kein Anspruch auf Besoldung und Versorgung, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 39 BBG). Der Beamte wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und erhält dann die Leistungen, die für alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung gelten.
Nach § 42 Absatz 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) ist der Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand zu versetzen, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist.
Man unterscheidet zwei Formen der Mindestversorgung. Es wird auf jeden Fall die amtsunabhängige Mindestversorgung geleistet, wenn die amtsabhängige Mindestversorgung geringer ausfällt.
Die amtsabhängige Mindestversorgung beträgt mindestens 35% der entsprechenden Gehaltseinstufung. Zu berücksichtigen ist auch ein Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit von bis zu 10,8%. Die derzeit maßgebende amtsunabhängige Mindestversorgung (seit 01.01.2018) beträgt für Personen ohne Familienzuschlag 1.699,66 Euro (brutto).
Bei der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit wird ein Abschlag des Versorgungsgehaltes in Höhe von 10,8 % vorgenommen.
Ausnahmen: Im Falle einer Dienstunfähigkeit wird abschlagsfrei in den Ruhestand versetzt
- wer aufgrund eines Dienstunfalles dienstunfähig wurde oder
- das 63. Lebensjahr vollendet und mindestens 40 Dienstjahre geleistet hat.
Beamte auf Widerruf oder Probe erhalten bei Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt und werden ohne Ansprüche entlassen. Auch aus der Arbeitslosenversicherung besteht kein Leistungsanspruch. Um die Lebenshaltungskosten wie Miete, Lebensmittel und auch Krankenversicherung im Ernstfall weiterzahlen zu können, sollte für eine ausreichende Absicherung gesorgt werden.
Zwar haben Beamte nach Verbeamtung auf Lebenszeit und einer Wartezeit von 5 Jahren einen Mindestversorgungsanspruch bei Dienstunfähigkeit. Es ist jedoch empfehlenswert zu klären, ob dieser auch ausreicht, um den erworbenen Lebensstandard aufrecht erhalten zu können. In der Regel reicht die Mindestversorgung nicht aus, um das Leben wie gewünscht oder geplant ohne große Einschränkungen weiterführen zu können. Daher ist auch für Beamte auf Lebenszeit eine zusätzliche Absicherung sinnvoll.
Auch Beamte im Ruhestand nach Dienstunfähigkeit dürfen grundsätzlich Nebentätigkeiten oder gar einen Zweitberuf ausüben. Allerdings gelten gewisse Hinzuverdienstgrenzen. Der Hinzuverdienst ist im Beamtenversorgungsgesetz des Bundes bzw. in den jeweiligen Landesbeamtenversorgungsgesetzen geregelt.
‚Je eher, desto besser‘ lautet die Devise für eine Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung. Denn normalerweise hat man als jüngerer Mensch weniger Vorerkrankungen und wird darum von den Versicherungsgesellschaften besser eingestuft. Je später man einen Antrag stellt, desto höher können die Beiträge aufgrund bestimmter Vorerkrankungen ausfallen. Einige Erkrankungen wie beispielsweise Wirbelsäulenbeschwerden können ausgeschlossen werden oder sogar Ablehnungen ausgesprochen werden.
Bei Antragstellung werden im Rahmen der Gesundheitsprüfung bestehende Krankheiten über einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren vor Antragsstellung (z. B. Allergien) abgefragt. Diese Fragen sollten unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden, sonst besteht das Risiko, dass der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung verweigert.
Die häufigsten Ursachen für Dienstunfähigkeit sind inzwischen psychische Erkrankungen und Nervenerkrankungen – oftmals ausgelöst durch jahrelangen Stress im Beruf –, dicht gefolgt von Erkrankungen des Skeletts und des Bewegungsapparates, vielfach an der Wirbelsäule.
An dritter und vierter Stelle stehen Krebsleiden sowie Herz- und Kreislauf-Erkrankungen als Auslöser von Berufsunfähigkeit.
Unfälle, also plötzliche und nicht planbare Ereignisse, sind eher selten der Grund für Dienstunfähigkeit.
Zu bestimmten Ereignissen kann der Versicherungsschutz in gewissen Grenzen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. In der Regel ist diese Erhöhung auf ca. 50 % der ursprünglichen Rente begrenzt.
Die Nachversicherungsgarantie greift bei folgenden Ereignissen:
- Heirat
- Ausbildungsende
- Scheidung
- Geburt eines Kindes
- Hauserwerb
- Steigerung des Einkommens um einen festgelegten Prozentsatz
Als abstrakte Verweisung bezeichnet man eine Vertragsklausel, die bei manchen Berufsunfähigkeitsversicherungen angewandt wird. Tritt der Ernstfall ein, kann der Versicherungsnehmer auf einen anderen als den bisher ausgeübten Beruf verwiesen werden.
Versicherer berücksichtigen viele Faktoren bei der Beitragskalkulation. Neben dem Eintrittsalter ist der Gesundheitszustand entscheidend. Zudem stufen Versicherungsunternehmen den Beruf und Hobbies in ein entsprechendes Risikoprofil ein. Je geringer das Risiko, desto günstiger ist der Beitrag. Weitere Faktoren beeinflussen den Beitrag entsprechend: die versicherte Rentenhöhe, die Laufzeit des Vertrages, Zusatzleistungen wie eine garantierte Rentensteigerung, eine Pflegerentenoption, aber auch, ob der Versicherungsnehmer Raucher oder Nichtraucher ist.