Verdiene 25 € mit unserem Freunde werben Freunde Programm!
Möchtest du leichtes Geld verdienen?
Mit unserem "Freunde werben Freunde"-Programm ist das jetzt möglich!
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Wir belohnen unsere Kunden!
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Wer wirbt wird belohnt - ohne zeitliche oder Anzahls-Begrenzung
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25€ Amazon Gutschein für deine Weiterempfehlung
So funktioniert es:
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Empfehlen:
Teile deinen Freunden, Bekannten und Familienmitgliedern von unserer großartigen Beratung mit. Überzeuge sie davon, einen Termin bei uns zu vereinbaren.
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Deine Buchung:
Wenn dein Freund aufgrund deiner Empfehlung einen Termin bei uns bucht und die Beratung in Anspruch nimmt, erhältst du als Dankeschön einen 25 € Amazon-Gutschein.
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Deine Belohnung
Nachdem der Termin deines Freundes erfolgreich stattgefunden, schreiben erhältst du per Mail deinen 25 € Amazon-Gutschein.
Bedingungen und Konditionen:
Es gibt einige einfache Bedingungen für unsere "Freunde werben Freunde"-Aktion:
- Dein Freund darf zuvor noch keinen Termin bei uns gehabt haben.
- Er muss bei der Terminbuchung unter „Empfohlen von“ deinen Namen nennen.
- Die Belohnung wird erst nach Abschluss des Termins deines Freundes ausgezahlt.
- Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Freunde, die du empfehlen kannst. Je mehr Freunde du bringst, desto mehr verdienst du!
Schicke deinen Freunden unseren Buchungslink: https://www.diebeamtenversorgung.de/termin-buchen
Es ist ganz einfach, an unserem Programm teilzunehmen:
- Empfehle uns: Erzähle deinen Freunden von unserer Beratung und überzeuge sie, einen Termin zu vereinbaren.
- Mache deine Empfehlung bekannt: Wenn dein Freund einen Termin vereinbart, muss er bei der Terminbuchung unter „Empfehlung von“ deinen Namen nennen, damit wir deine Belohnung bearbeiten können.
- Erhalte deine Belohnung: Sobald der Termin deines Freundes abgeschlossen wurde, erhältst du per Mail deinen 25 € Amazon-Gutschein als Dankeschön.
Schicke deinen Freunden unseren Buchungslink: https://www.diebeamtenversorgung.de/termin-buchen
Wir hoffen, dass du von unserem "Freunde werben Freunde"-Programm profitierst. Vielen Dank, dass du unsere Beratung weiterempfiehlst und uns hilfst, noch mehr Menschen zu helfen.
Bei Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung. Viel Spaß beim Empfehlen und Verdienen!
Die Dauer Weiterempfehlungsaktion “Kunden werben Kunden” ist auf keinen bestimmten Zeitraum festgelegt.
Du bist ein:e zufriedene:r Kund:in aus unserem Haus? Dann empfehle uns an Freunde, Kollegen, Bekannte und Verwandte weiter und freue dich immer wieder über einen 25,- € AMAZON-Gutschein für jede erfolgreiche Weiterempfehlung. Dein Berater übergibt dir einen Gutschein für jede Weiterempfehlung unserer Beratung/Dienstleistung an Interessenten, welche über uns beamtenspezifische Vorsorgeprodukte erworben haben und Neukunden unseres Hauses werden.
Die Teilnahme an der Weiterempfehlungsaktion ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
BVLG GmbH
Leightonstraße 2, 97074 Würzburg
Folgende Preise/Prämien werden vergeben: Amazon-Gutscheine für je 25,- €
Die Aushändigung des Gutscheins erfolgt ausschließlich an den Berechtigten per (Postversand) oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Berechtigten. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
Eventuell für den Versand anfallende Kosten des Gutscheins übernimmt der Betreiber.
Mit der Inanspruchnahme des Gutscheins verbundene Mehr- und Zusatzkosten gehen zu Lasten des Berechtigten.
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, die Dauer der Aktion “Freunde werben Freunde” ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden.
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Weiterempfehlungsaktion sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich.
Die Aushändigung durch den Betreiber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

























