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Bei der Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit wird für jeden Einzelfall eine individuelle Berechnung vorgenommen. Ruhegehaltfähig ist grundsätzlich die Dienstzeit, die in einem Beamtenverhältnis verbracht worden ist. Als ruhegehaltfähig können aber auch Dienstzeiten außerhalb eines Beamtenverhältnisses berücksichtigt werden, die für die Laufbahn des Beamten förderlich sind und zur Ernennung geführt haben.
Beispiele sind:

  • Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
  • Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
  • Teilweise Ausbildungszeiten
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