Online Rechner zur Vorabprüfung
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Bei der Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit wird für jeden Einzelfall eine individuelle Berechnung vorgenommen. Ruhegehaltfähig ist grundsätzlich die Dienstzeit, die in einem Beamtenverhältnis verbracht worden ist. Als ruhegehaltfähig können aber auch Dienstzeiten außerhalb eines Beamtenverhältnisses berücksichtigt werden, die für die Laufbahn des Beamten förderlich sind und zur Ernennung geführt haben.
Beispiele sind:
Unter Ausfallzeiten sind Zeiten von Beurlaubungen, Elternzeiten und Sabbaticals zu verstehen.
Hier die Jahre mit Teilzeitbeschäftigung eintragen und die durchschnittliche Minderung über diesen Zeitraum eingeben.