Häufig gestellte Fragen zur Privaten Krankenversicherung

GKV oder PKV?

Zu Beginn hat der angehende Beamte die Wahl, ob er sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern möchte. Für Beamte, die sich für den Verbleib in einer gesetzlichen Krankenkasse entscheiden, entfällt der Beihilfeanspruch vom Dienstherren. Außerdem besteht ein wesentlicher Unterschied zu einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis, da für Beamte keine anteiligen Beiträge zur Krankenversicherung durch den Arbeitgeber gezahlt werden. Beamte werden daher in der Gesetzlichen Krankenversicherung so gestellt, als wären sie selbständig tätig. Dies führt zu einem merklich teureren Beitrag, der aufgrund des fehlenden Arbeitgeberanteils fast doppelt so hoch ist wie im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses.

In einigen Fällen wie einer sehr großen, kinderreichen Familie, verhältnismäßig niedrigen Bezügen oder hohen Risikozuschlägen bzw. Ausschluss durch Vorerkrankungen kann jedoch die GKV die bessere Wahl sein.