Lebens- oder Ehepartner mit einem eigenen Anspruch auf Beihilfe oder einer Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht berücksichtigungsfähig.
Sofern Lebens- oder Ehepartner beihilfeberechtigt sind, betragen die Beihilfezuschüsse bis zu 70 %, wodurch sie sich ebenfalls preiswert privat krankenversichern können. Allerdings sind sie nicht automatisch im Tarif des Beamten mitversichert, da Private Krankenversicherer keine Familientarife anbieten. Der Partner muss sich nicht zwangsläufig beim gleichen Versicherer wie der Beamte versichen, es besteht Wahlfreiheit.