Häufig gestellte Fragen zur Privaten Krankenversicherung

Kann ich wieder in die GKV zurück?

Hat sich ein Beamter einmal für die PKV entschieden, kann er i. d. R. nicht mehr in die GKV zurückkehren. Denn wie auch für Angestellte und Selbstständige gilt: einmal privat versichert – immer privat versichert. Ein Wechsel zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn der Beamte bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Um wieder in die GKV zurückkehren zu können, muss eine Versicherungspflicht in der GKV eintreten. Dies ist der Fall, wenn der Beamte aus seinem Beamtenstatus aus- und in ein Angestelltenverhältnis, das der Sozialversicherungspflicht unterliegt, eintritt. Dabei muss sein jährliches Einkommen unter der vorgeschriebenen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 2018 liegt bei 4.950,00 € monatlich bzw. 59.400 € jährlich und für 2019 bei 5.062,50 € monatlich bzw. 60.750 € jährlich.