Zu bestimmten Ereignissen kann der Versicherungsschutz in gewissen Grenzen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. In der Regel ist diese Erhöhung auf ca. 50 % der ursprünglichen Rente begrenzt.
Die Nachversicherungsgarantie greift bei folgenden Ereignissen:
- Heirat
- Ausbildungsende
- Scheidung
- Geburt eines Kindes
- Hauserwerb
- Steigerung des Einkommens um einen festgelegten Prozentsatz