Darum brauchen auch Beamte eine private Absicherung!
Wer im Leistungsfall bei Berufs-/Dienstunfähigkeit von seinem Einkommen abhängig ist, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, benötigt zur staatlichen Mindestversorgung eine zusätzliche private Absicherung.
Die Versorgungslücke für Berufsstarter beträgt 100%, da noch keine Mindestversorgung gewährt wird. Erst nach 5 vollen Dienstjahren und Verbeamtung auf Lebenszeit steht die Mindestversorgung von 35% bereit. Dies entspricht einer Versorgungslücke von rund 65%.
Mindestversorgung steigt kaum
Die Mindestversorgung steigt mit zunehmenden Dienstjahren jedoch nur noch in geringem Maße an, da bei ihrer Berechnung sog. Zurechnungszeiten berücksichtigt werden.