Dienstunfähigkeit in der Probezeit

Als Beamt:in erhältst du ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Aber was passiert eigentlich, wenn der Fall vorher eintritt?

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Fakt ist: Als Beamt:in erhältst du ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Das Mindestruhegehalt liegt bei ca. 1.400 € brutto (in Abhängigkeit der letzten Bruttobezüge), sprich ca. 1.000 € netto und steigt mit den hinzukommenden Dienstjahren.

Aber was passiert, wenn der Fall der Dienstunfähigkeit zum Zeitpunkt deiner Beamtenzeit auf Widerruf oder Probe eintritt?

Was einige nicht wissen: Erst nach fünf vollen Jahren Dienst (inkl. Vorbereitungsdienst) erhältst du als Beamt:in ein Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit (ausgenommen Dienstunfälle). Wird dir (sollte dir ein Mindestruhegehalt zugesprochen werden) dieses Gehalt für deine Bedürfnisse und die Erfüllung deiner Wünsche und Träume ausreichen? Entscheidend ist, wenn innerhalb der Wartezeit von 5 Jahren die Dienstunfähigkeit eintritt, erhältst du unter Umständen keine Bezüge, kein Ruhegehalt bzw. keine Altersversorgung mehr. Entscheide selbst und sorge vor.

Berufs­unfähigkeits­versicherung + DU-Klausel
= Dienst­unfähigkeits­versicherung

Im Idealfall wurde eine Arbeitskraftabsicherung bereits mit Beginn des Studiums abgeschlossen. Je früher, desto besser! Die Versicherungsbeiträge errechnen sich aus deinem Eintrittsalter + Gesundheitszustand. Der Gesundheitszustand ist in der Regel als junger Mensch deutlich besser als später…

Wenn diese Versicherungsgesellschaft eine passende DU-Klausel anbietet – dann gut. Wenn nicht, solltest du dich über Alternativen informieren. Lasse dich in jedem Fall vom unabhängigen Fachmann beraten. Auch zu beitragsrelevanten Faktoren wie Rentenhöhe, Laufzeit usw.

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