WARUM
musst du zum Amtsarzt?
§9 des Beamtenstatusgesetzes: Die Ernennung als Beamtin bzw. Beamter muss nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen, daher ist für alle angehenden Beamte und Anwärter der Gang zum Amtsarzt vor der Verbeamtung Pflicht. Der Arzt soll also prüfen, ob du zum Zeitpunkt der Einstellung gesundheitlich geeignet bist. Damit möchte der Dienstherr sein Risiko minimieren, dass später mit längerer oder häufiger Krankheit oder gar frühzeitiger Dienstunfähigkeit zu rechnen ist.
WIE
läuft eine amtsärztliche Untersuchung ab?
Der Ablauf einer solchen Untersuchung kann variieren. Üblicherweise werden zunächst mittels Fragebogen grundlegende Punkte geklärt (Krankengeschichte und Krankenhausaufenthalte, sportliche Aktivitäten, Medikamenteneinnahme, Nikotin-, Alkohol- und Drogenkonsum, ernste Erkrankungen von Eltern und Geschwistern). Beantworte die Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und ohne Auslassung relevanter Informationen. Bei falschen Angaben droht im schlimmsten Fall die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
Sind alle Fragen geklärt, führt der Amtsarzt verschiedene Untersuchungen bzw. Checks durch. Mögliche Untersuchungen sind:
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Bestimmung des BMI (Wiegen und Messen)
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Puls- und Blutdruckmessung
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Seh- und Hörtest
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Untersuchung des Mund- und Rachenraums
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Untersuchung des Bluts und des Urins
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Untersuchung der Lungenfunktion
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Ruhe-EKG
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Gesamtkörperliche Untersuchung
durch Betrachtung, Abtasten, Abklopfen, Abhören, Testen von Reflexen sowie Überprüfung von Gleichgewichtssinn, Koordination und Beweglichkeit
Info
Bringe zum Termin deinen gültigen Personalausweis, deine Brille (falls vorhanden) und ggf. relevante Befunde bzw. eine Beurteilung zu bestehenden oder therapierten Erkrankungen mit.
Abschließend kann es sein, dass der Arzt dich zur Wichtigkeit gesunder Ernährung, sportlicher Betätigung und eines vollständigen Impfschutzes belehrt.
Der Amtsarzt kann deine gesundheitliche Eignung direkt nach der Untersuchung ausstellen, sofern keine Ergebnisse von Blut- oder Urintests abgewartet und keine weiteren Informationen deines Haus- oder Facharztes eingeholt werden müssen. Andernfalls musst du ein paar Tage auf den Bescheid warten.