Da es zu viele Besonderheiten zu beachten gilt, hier nur eine vereinfachte Darstellung. Die Pension errechnet sich aus den geleisteten Dienstjahren und aus der entsprechenden Gehaltseinstufung, zum Beispiel A12. Für jedes Dienstjahr werden 1,79375% der jeweiligen Gehaltsstufe angerechnet. Die maximale Höhe von 71,75% wird somit nach 40 Vollzeitdienstjahren erreicht. Dienstjahr ist nicht gleich Dienstjahr: Es muss jedoch beachtet werden, dass sich einige Faktoren auf die anzurechnenden Dienstjahre auswirken. Arbeitest du in Teilzeit oder bist in Elternzeit, wird dir diese Zeit nur anteilig bzw. gar nicht auf deine geleisteten Dienstjahre angerechnet.