Pensionrechner für den Ruhestand

Optimal vorbereitet dank der richtigen Planung

Mit unserem Pensionsrechner erhalten Sie einen Überblick über Ihre Finanzsituation im Ruhestand.

pensionsrechner

Für die Pension vorzusorgen ist heute wichtiger denn je

Wir werden immer älter, was die Zeitspanne, in der wir unsere Pension beziehen, verlängert. Es zeigt sich, dass Beamtinnen und Beamte sogar eine höhere Lebenserwartung haben als Frauen und Männer der Gesamtbevölkerung. Dadurch steigt die Belastung für die Pensionskassen immer weiter. Aus diesem Grund wird schon heute intensiv disktuiert, wie Lösungen für dieses Problem aussehen sollten. Längere Dienstzeiten oder geringere Pensionsansprüche sind im Gespräch. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und mit der Ruhestandsplanung zu beginnen. Je früher Sie beginnen, desto mehr Freiheit sichern Sie sich - auch für einen eventuell früheren Start in den Ruhestand.

 

Der 3-Punkte
Ruhestands-Check

Im kostenfreien Ruhestands-Check erfahren Sie, wie groß Ihre Pensionslücke sein wird und was Sie tun können, um diese zu schließen.

1

PENSIONS-
RECHNER

Mit den Angaben zu Ihrem persönlichen Werdegang wird Ihre zu erwartende PENSION berechnet sowie die Höhe der LÜCKE im Vergleich zum vorherigen Einkommen.

2

VERSORGUNGS-
BEDARFSRECHNER

Der Versorgungs­bedarfsrechner berechnet den erforderlichen KAPITALBEDARF, um diese Lücke über die gesamte Pensionsdauer zu schließen.

3

SPARRATEN-
RECHNER

Je nach Renditeerwartung Ihrer Geldanlagen ergibt sich der erforderliche monatliche SPARBEITRAG, um den Kapitalbedarf zu Pensionsbeginn zu erreichen.


1. Pension und Pensionslücke berechnen
Angaben zur Besoldung
Angaben zur Dienstzeit
Steuer-Informationen
Pensionierungsbeginn
Berechnungsergebnis

* Erforderliche Felder

Das tun wir für Sie
Unsere Beratungsleistungen

Professionelle
Ruhestands­planung vom zertifizierten
Finanzexperten

Erfahren Sie, auf welche Maßnahmen es ankommt:
Nachlassregelung, Patientenverfügung, Absicherung des Partners u.v.m.

Wie Sie Steuervorteile bei der Altersvorsorge nutzen

Mit der Altersvorsorge Steuern sparen –Der Staat hilft mit Steuervorteilen

Im Versicherungs-Check bestehende Verträge überprüfen

Macht Ihr bestehender Vorsorgevertrag noch Sinn oder sollten Sie etwas ändern?


Packen Sie Ihre Altersvorsoge an!

Besser heute als morgen

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Häufige Fragen zu Pension und Ruhestand

Dienstzeitbeginn - was zählt zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit nach dem Versorgungsrecht der Beamten

Bei der Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit wird für jeden Einzelfall eine individuelle Berechnung vorgenommen. Ruhegehaltfähig ist grundsätzlich die Dienstzeit, die in einem Beamtenverhältnis verbracht worden ist. Als ruhegehaltfähig können aber auch Dienstzeiten außerhalb eines Beamtenverhältnisses berücksichtigt werden, die für die Laufbahn des Beamten förderlich sind und zur Ernennung geführt haben.
Beispiele sind:

  • Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
  • Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
  • Teilweise Ausbildungszeiten
Ausfallzeiten - was versteht man darunter?

Unter Ausfallzeiten sind Zeiten von Beurlaubungen, Elternzeiten und Sabbaticals zu verstehen.

Wie müssen Sie Teilzeit und Teilzeitfaktor in der Berechnung angeben?

Hier die Jahre mit Teilzeitbeschäftigung eintragen und die durchschnittliche Minderung über diesen Zeitraum eingeben.

Die Steuerklassen im Überblick
Steuerklasse 1 ledig, verwitwet, getrennt/geschieden
Steuerklasse 2 alleinerziehend, getrennt lebend
Steuerklasse 3 Verheiratete (höheres Einkommen), Elterngeldbezieher; Kombination mit Steuerklasse 5
Steuerklasse 4 Verheiratete (beide Einkommen gleich hoch)
Steuerklasse 5 Verheiratete (geringeres Einkommen); Kombination mit Lohnsteuerklasse 3
Steuerklasse 6 Zweit- und Nebenjob (unabhängig vom Familienstand)