Durch eine Anwartschaft wird das Recht erworben, sich später in einem Tarif zu den Bedingungen zu versichern, die heute gelten bzw. bei einem möglichen Abschluss gelten würden. Die Anwartschaft gleicht einer Option – sie kann ausgeübt werden (= Abschluss einer Versicherung zu garantierten Bedingungen), muss es aber nicht.
Gerade, weil die PKV den Gesundheitszustand bei Antragsstellung prüft, kann mit einer Anwartschaft verhindert werden, dass zukünftige Erkrankungen zu höheren Beiträgen oder Ablehnung in der PKV führen.
Sinnvolle Möglichkeiten einer Anwartschaft:
- Studium mit zukünftiger Beamtenlaufbahn
- Nach der Ausbildung zunächst Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung als Angestellter mit späterem Wechsel in die Private Krankenversicherung bei Verbeamtung
- Grundsätzlich bietet sich eine Anwartschaftsversicherung an, wenn klar oder zumindest wahrscheinlich ist, dass zu einem späteren Zeitpunkt (wieder) in die PKV gewechselt werden soll