Privat- / Diensthaftpflichtversicherung

  • Sichere dich für unvorhersehbare Zwischenfälle ab
  • Unverzichtbarer Schutz
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privat diensthaftpflichtversicherung

Diensthaftpflicht­versicherung sinnvoll oder nicht?
Einfach erklärt

Eine kleine Unachtsamkeit oder unvorhersehbare Zwischenfälle können im Berufsleben enorme Kosten verursachen. Leider sind diese nicht immer von einer privaten Haftpflichtversicherung oder durch den Dienstherrn abgesichert. Bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz haftet die verantwortliche Person.

Da im Zweifelsfall Wort gegen Wort steht, ist es essenziell, dass du dich entsprechend absicherst. Hier ist eine Dienst-Haftpflichtversicherung sinnvoll. Denn diese bietet dir den Rundum-Schutz, der dich im Ernstfall vor wirtschaftlichen Konsequenzen bewahrt.

Das Wichtigste in Kürze

  • 15-Checked

    Berufshaftpflicht ist der Oberbegriff für im Beruf geltende Haftpflichtversicherungen. Die Diensthaftpflicht­versicherung benötigen Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst (auch Amtshaftpflicht genannt).

  • 15-Checked

    Die Diensthaftpflicht­versicherung für Beamte ist eine Haftpflichtversicherung, die dann greift, wenn du während deiner beruflichen Tätigkeit einen Schaden verursachst, für den du haftbar bist.

  • 15-Checked

    Die Diensthaftpflicht ist notwendig, da sie deine Privathaftpflicht­versicherung ergänzt.

  • 15-Checked

    Fehler im Dienstalltag, die Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachen, sind ebenso abgedeckt wie Risiken durch Datenschutzverstöße etc.

  • 15-Checked

    Der Umfang der Diensthaftpflicht­versicherung kann um weitere Bausteine, die speziell zu deinem Berufsbild passen, erweitert werden.

  • 15-Checked

    Deine Diensthaftpflicht schützt dich auch bei beruflichen Aufenthalten im Ausland.

  • 15-Checked

    Die Anbieter unterscheiden sich hinsichtlich Vertrag, Schadensabdeckung und Servicequalität.

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Privathaftpflicht mit Diensthaftpflicht:
unverzichtbarer Schutz

Gesetzlich bist du dazu verpflichtet, für jeden Schaden mit deinem Vermögen und deinem zukünftigen Einkommen zu haften (vgl. §823 BGB). Daher gilt eine Haftpflichtversicherung für Privatpersonen als unverzichtbar.

Denn es bedarf nicht viel, um das Eigentum oder die Gesundheit eines anderen Menschen zu schädigen. Egal, ob der Rotweinfleck auf dem teuren Teppich oder die Sportverletzung, an der du nicht ganz unbeteiligt warst – unser Alltag birgt eine Menge Risiken.

Im Berufsleben ist das nicht anders. Auch hier kommt allzu schnell zu Schadensfällen, die enorme Folgekosten verursachen. Angefangen beim verlorenen Schlüssel, wegen dem das Schließsystem ausgetauscht werden muss, bis hin zum Tippfehler, der falsche Informationen an Kollegen übermittelt.

Genau aus diesem Grund erweist sich die Diensthaftpflicht­versicherung als sinnvoll. Ideal abgesichert bist du, wenn du deine Privathaftpflicht mit einer Diensthaftpflicht kombinierst. Auf diese Weise bist du auf sämtliche Eventualitäten vorbereitet und im Streitfall geschützt.

3 bausteine der haftpflichtversicherung

Dienst-Haftpflicht­versicherung für Lehrer, Erzieher, im öffentlichen Dienst?

Risiken birgt beinahe jedes Berufsfeld.

Besonders sinnvoll sind Versicherungsleistungen in Kombination mit folgenden Berufsgruppen:

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    Diensthaftpflicht­versicherung für Lehrer:

    Ein Schadensfall entsteht beispielsweise dann, wenn während des Unterrichts, eines Ausflugs oder auf dem Schulhof die Aufsichtspflicht verletzt wird.

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    Diensthaftpflicht für Bundeswehr Angehörige:

    Falls es beispielsweise zu Unfällen mit einem Dienstfahrzeug kommt oder persönliche Ausrüstungsgegenstände verloren gehen, kannst du als Bundeswehr-Angehöriger haftbar gemacht werden.

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    Diensthaftpflicht­versicherung im öffentlichen Dienst:

    Verjährende Forderungen von Behörden, rechtswidrige Erteilung von Baugenehmigungen oder Datenverlust sind typische Beispiele, die im öffentlichen Dienst eine passende Diensthaftpflicht­versicherung erfordern.

  • 15-Checked

    Diensthaftpflicht­versicherung für die Polizei:

    Typische Schadensfälle sind Personen- oder Sachschäden, die durch das Führen von Polizeihunden zustande kommen, oder der Verlust von beschlagnahmten Gegenständen sowie Ausrüstung.

  • 15-Checked

    Diensthaftpflicht­versicherung für Erzieher:

    Ähnlich wie bei Lehrern zählen die Verletzung der Aufsichtspflicht und u.a. die Beschädigung von Eigentum der Schutzbefohlenen zu den häufigsten Schadensfällen, die durch eine Diensthaftpflicht­versicherung abgedeckt werden.

Die Dienst­haft­pflicht­versicherung für Beamte
Was sollte ich absichern?

Berate dich mit einem Spezialisten. Dieser kann dir Auskunft darüber geben, welche Leistungen für deine spezifische Diensthaftpflicht­versicherung notwendig sind. So beinhaltet eine Diensthaftpflicht­versicherung für Lehrer beispielsweise andere Bausteine als die Diensthaftpflicht­versicherung für Soldaten.

Gewisse Basis-Bausteine sollte die Privathaftpflicht mit Diensthaftpflicht aber in jedem Fall enthalten:

Privathaftpflicht Diensthaftpflicht
Personenschaden
Sachschäden
Vermögensschäden
Mietraumschäden Je nach Arbeitsumfeld

Die Privathaftpflicht deckt Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietraumschäden ab, wohin gegen die Diensthaftpflicht Mietraumschäden nur je nach dem Arbeitsumfeld abdeckt.

Tipp: Vergleiche Dienst-Haftpflichtversicherungen!

Wenn du deinen privaten Haftpflicht-Tarif durch eine Diensthaftpflicht ergänzt, solltest du die Leistungsbedingungen auf dein berufliches Tätigkeitsfeld abstimmen. Einen ersten Überblick erhältst du hier:

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  • 15-Checked

    Personen- und Sachschäden: 20 Mio. Euro

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    Keine Selbstbeteiligung

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    Forderungsausfallabsicherung ab: 1 Euro

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    Dienstlicher Schlüsselverlust bis: 50.000 Euro

Besonderheit in diesem Tarif: Der Umgang mit dienstl. Geräten ist mitversichert!

Welche Risiken müssen gesondert versichert werden?

Für einige Schäden greift die Haftpflichtversicherung nicht standardmäßig. Daher solltest du mit einem unserer Berater deinen individuellen Bedarf abklären und in separaten Tarifen absichern. Gängige Ausschlüsse sind beispielsweise:

  • Mietschäden für gemietete oder geliehene Dinge, wie beispielsweise Arbeitsgeräte, Büroausstattung und Ähnliches.
  • Eine zusätzliche Schlüsselversicherung ist unverzichtbar: Bei Verlust eines Dienstschlüssels haftest du für den entstehenden Schaden in vollem Umfang. Egal, ob du den Schlüssel verloren hast oder dieser gestohlen wurde.

Für den privaten Bereich solltest du zudem bei Bedarf persönliche Risiken durch Hobbys, Haustiere, Kinder etc. versichern. Da auch hier die Grenzen zwischen privat und beruflich gelegentlich verschwimmen, gilt: Lieber umfassender versichern als später das Nachsehen haben.

Was muss ich bei einer Dienst­haft­pflicht­versicherung für Beamte beachten?

Wenn du eine Diensthaftpflicht­versicherung für Beamte abschließt, solltest du darauf achten, dass die im Tarif festgelegten Deckungssummen eine ausreichende Höhe aufweisen. So empfiehlt Stiftung Warentest beispielsweise, für Personen- sowie Sachschäden jeweils eine Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. Euro festzulegen.

Werden bei der Bearbeitung eines Schadens rechtliche Mittel eingesetzt, greift der in der Haftpflichtversicherung inbegriffene passive Rechtsschutz. Je nach Tätigkeitsfeld kann es durchaus sinnvoll sein, eine spezifische Rechtsschutzversicherung zusätzlich zur Diensthaftpflicht abzuschließen.

Bin ich auch im Ausland abgesichert?

Die meisten Tarife gelten weltweit. Vorausgesetzt, dein Auslandsaufenthalt dauert nicht länger als 12 Monate. Das gilt übrigens auch für mitversicherte Personen.

Falls der Auslandsaufenthalt mehr Zeit als ein Jahr in Anspruch nimmt, kann dieser durch entsprechende Anpassungen im Tarif abgedeckt werden. Dies dürfte vor allem für Personen im diplomatischen Dienst von Interesse sein.

Schadensbeispiele: Für diese Schäden kommt die Diensthaftplicht auf

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    Schlüsselverlust unterwegs

    Der Dienstschlüssel hängt mit dem privaten Haustürschlüssel an einem Bund. Während eines Einkaufs fällt der Schlüssel aus der Tasche, als du zum Bezahlen an der Kasse dein Portemonnaie zückst. Die gesamte Schließanlage in dem öffentlichen Gebäude, in dem du arbeitest, muss nun ausgetauscht werden.

  • 15-Checked

    Druckerschaden im Büro

    Auf die Schnelle noch ein paar Folien für den Unterricht bedrucken. Leider hast du Folien gekauft, die nicht für den Drucker im Lehrerzimmer ausgelegt sind. Durch die Überhitzung schmelzen die Folien und beschädigen den Drucker.

  • 15-Checked

    Verletzung des Datenschutzes

    Du hast eine Mail mit sensiblen Informationen an einen Verteiler versendet. Nach dem Absenden fällt dir auf, dass unter den Empfängern Personen sind, die keine Freigabe für diese Daten haben.

Reicht nicht meine Privat­haft­pflicht­versicherung?

Nein. Denn deine private Haftpflichtversicherung greift nicht, wenn es zu Schadensfällen im beruflichen Kontext kommt. Sobald du grob fahrlässig gehandelt hast, kann dich dein Dienstherr zur vollen Verantwortung ziehen. Dies wird auch als Regress bezeichnet.

Kann ich meinen Partner oder meine Familie mitversichern?

Ob du Angehörige mitversichern kannst, hängt davon ab, welchen Versicherungsanbieter und welchen Tarif du gewählt hast. Es gibt einige Angebote, die sich ohne Probleme auf die eigenen Kinder, Ehe- oder Lebenspartner erweitern lassen.

Privat- / Diensthaftpflichtversicherung
Fazit

Darum ist die Dienst­haft­pflicht­­versicherung notwendig
Zu Schadensfällen kommt es zügiger als zunächst angenommen. Nicht selten sorgt die kleinste Unachtsamkeit dafür, dass es zu Personen-, Sach- oder Vermögensschäden kommt.
Du hast als Pädagoge kurz den Raum verlassen und einer deiner Schutzbefohlenen hat sich den Kopf angeschlagen? Schadensfall. Du bist dienstlich unterwegs und verlierst etwas? Auch ein Schadensfall. Genau wie dann, wenn du eine Frist versäumt oder einen Vorgang nicht vollständig gemäß der rechtlichen Vorgaben durchgeführt hast.
Die Krux dabei: Die Schadensforderungen im beruflichen Kontext erreichen zügig eine Höhe von mehreren Millionen Euro. Privat kann dich also bereits ein kleiner Schadensfall finanziell ruinieren. Daher ist eine auf deinen Beruf abgestimmte Diensthaftpflicht­versicherung unerlässlich.
Dank eines überschaubaren monatlichen Beitrags bist du rundum abgesichert und kannst dich auf das konzentrieren, was wichtig ist: deinen Job.
Bei Fragen stehen wir dir jederzeit zur Verfügung.

Hast du Fragen? Wir haben Antworten.

Auf welche Einschlüsse sollte ich bei der Auswahl des Tarifs achten?

Grundsätzlich deckt die Haftpflichtversicherung vier Arten von Schäden ab:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Mietraumschäden (durch dich gemietete Wohnräume)
  • reine Vermögensschäden

Hier sollte allerdings darauf geachtet werden, dass die im Tarif festgelegte Deckungssumme ausreichend hoch ist. Beispielsweise empfiehlt Stiftung Warentest, für Personen- sowie Sachschäden jeweils eine Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. Euro festzulegen.

Die meisten Tarife gelten zudem weltweit, sofern der Auslandsaufenthalt nicht länger als 12 Monate dauert.

Werden bei der Bearbeitung eines Schadens rechtliche Mittel eingesetzt, greift der in der Haftpflichtversicherung inbegriffene passive Rechtsschutz.

Für besonderen Versicherungsbedarf müssen die Tarife entsprechend geprüft werden.

Welche Risiken müssen gesondert versichert werden?

Für einige Schäden greift die Haftpflichtversicherung nicht standardmäßig. Es sollte der individuelle Bedarf abgeklärt und entsprechend in separaten Tarifen abgesichert werden. Gängige Ausschlüsse sind z.B.

  • Schäden während der beruflichen Tätigkeit
  • Verlust von Schlüsseln
  • Schäden durch sehr kleine Kinder
  • Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen (nicht Mietwohnraum)
  • Schäden während ehrenamtlicher Tätigkeit
  • Schäden durch Hunde
  • Gefälligkeitsschäden

Bin ich auch im Ausland abgesichert?

Sofern der geplante Auslandsaufenthalt nicht länger als 12 Monate dauert, sind im Ausland verursachte Schäden in den meisten Haftpflicht-Tarifen abgesichert. Das gilt ebenso für mitversicherte Personen.

Da dieselben Ausschlusskriterien wie innerhalb Deutschlands gelten, muss ggf. der besondere Bedarf zusätzlich versichert werden. Dies gilt auch, wenn der Auslandsaufenthalt über eine Dauer von 12 Monaten hinausgeht.

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