Zwar haben Beamte nach Verbeamtung auf Lebenszeit und einer Wartezeit von 5 Jahren einen Mindestversorgungsanspruch bei Dienstunfähigkeit. Es ist jedoch empfehlenswert zu klären, ob dieser auch ausreicht, um den erworbenen Lebensstandard aufrecht erhalten zu können. In der Regel reicht die Mindestversorgung nicht aus, um das Leben wie gewünscht oder geplant ohne große Einschränkungen weiterführen zu können. Daher ist auch für Beamte auf Lebenszeit eine zusätzliche Absicherung sinnvoll.