Beamte auf Widerruf oder Probe erhalten bei Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt und werden ohne Ansprüche entlassen. Auch aus der Arbeitslosenversicherung besteht kein Leistungsanspruch. Um die Lebenshaltungskosten wie Miete, Lebensmittel und auch Krankenversicherung im Ernstfall weiterzahlen zu können, sollte für eine ausreichende Absicherung gesorgt werden.