Bei der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit wird ein Abschlag des Versorgungsgehaltes in Höhe von 10,8 % vorgenommen.
Ausnahmen: Im Falle einer Dienstunfähigkeit wird abschlagsfrei in den Ruhestand versetzt
- wer aufgrund eines Dienstunfalles dienstunfähig wurde oder
- das 63. Lebensjahr vollendet und mindestens 40 Dienstjahre geleistet hat.