Häufig gestellte Fragen zur Dienstunfähigkeit

Wie hoch ist die Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit?

Man unterscheidet zwei Formen der Mindestversorgung. Es wird auf jeden Fall die amtsunabhängige Mindestversorgung geleistet, wenn die amtsabhängige Mindestversorgung geringer ausfällt.

Die amtsabhängige Mindestversorgung beträgt mindestens 35% der entsprechenden Gehaltseinstufung. Zu berücksichtigen ist auch ein Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit von bis zu 10,8%. Die derzeit maßgebende amtsunabhängige Mindestversorgung (seit 01.01.2018) beträgt für Personen ohne Familienzuschlag 1.699,66 Euro (brutto).