Häufig gestellte Fragen zur Dienstunfähigkeit

Wann wird ein Beamter bei Dienstunfähigkeit entlassen?

Ein Beamter auf Widerruf kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist entlassen werden (§ 37 BBG).

Ein Beamter auf Probe wird aus dem Dienst entlassen, wenn die in § 49 BBG genannten Voraussetzungen für eine Versetzung in den Ruhestand nicht vorliegen (§ 34 BBG).

Nach der Entlassung besteht kein Anspruch auf Besoldung und Versorgung, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 39 BBG). Der Beamte wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und erhält dann die Leistungen, die für alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung gelten.