Eine Dienstunfähigkeit betrifft ausschließlich Beamte. Bei einer Dienstunfähigkeit wird durch den Amtsarzt festgestellt, dass der Beamte auf Grund körperlicher oder psychischer Einschränkungen seine dienstlichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann. In der Folge wird er wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung leistet bei festgestellter Dienstunfähigkeit, da sie speziell auf das Dienstverhältnis von Beamten abgestimmt ist.