Was kostet das Leben...

...wenn man plötzlich alles selbst zahlen muss?

Nach dem Studium oder der Ausbildung beginnt, mit dem Eintritt ins Berufsleben, auch der Ernst des Lebens und man steht zum ersten Mal so richtig auf eigenen Beinen. Es werden Pläne für die Zukunft geschmiedet und Wünsche erfüllt. Damit der einmal erreichte Lebensstandard im Fall eines möglichen Arbeitskraftverlusts nicht aufgegeben werden muss, sollte sich jeder bewusst werden, welche Versorgungsleistungen man zu welchem Zeitpunkt zu erwarten hat und wie man sich schützen kann.

Erst informieren, dann verantwortungsvoll planen.

Wer ausfällt, wird oft überrollt von unzähligen Aufgaben, die es zu erledigen gibt, und den vielen Rechnungen, die es zu begleichen gilt. Erst jetzt stellt sich so mancher die Frage: „Wie bin ich eigentlich abgesichert?“ Oder: „Habe ich richtig vorgesorgt?“ Natürlich ist nicht jeder unvorbereitet, aber es gibt doch immer noch viele Fälle, die deutlich machen, dass zu wenige gut informiert sind und wissen, worauf geachtet werden sollte.

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Richtig absichern

Damit das Leben auch nach einem Jobverlust durch Dienstunfähigkeit weitergehen kann, sollte sich jeder mit diesem Thema beschäftigen.

Weil jederzeit etwas passieren kann, wodurch du für einen längeren Zeitraum ausfällst, ist die Absicherung deiner Arbeitskraft enorm wichtig. Ganz besonders, da du in den ersten Jahren keine staatlichen Ansprüche hast.

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Versorgungssituation bei Dienstunfähigkeit nach Status

Wie berechnet sich der Versorgungsanspruch bei Beamten?
Wie berechnet sich der Versorgungsanspruch bei Beamten?
Da es zu viele Besonderheiten zu beachten gilt, hier nur eine vereinfachte Darstellung. Die Pension errechnet sich aus den geleisteten Dienstjahren und aus der entsprechenden Gehaltseinstufung, zum Beispiel A12. Für jedes Dienstjahr werden 1,79375% der jeweiligen Gehaltsstufe angerechnet. Die maximale Höhe von 71,75% wird somit nach 40 Vollzeitdienstjahren erreicht. Dienstjahr ist nicht gleich Dienstjahr: Es muss jedoch beachtet werden, dass sich einige Faktoren auf die anzurechnenden Dienstjahre auswirken. Arbeitest du in Teilzeit oder bist in Elternzeit, wird dir diese Zeit nur anteilig bzw. gar nicht auf deine geleisteten Dienstjahre angerechnet.
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Beamten auf Lebenszeit
Beamten auf Lebenszeit
Im Bundesbeamtengesetz wird lediglich der Beamte auf Lebenszeit erwähnt. Diesen Status erreicht man jedoch erst nach einer Wartezeit. Nur diejenigen, die mindestens 5 volle Dienstjahre lang verbeamtet sind, haben bei Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf ein Ruhegehalt.
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Beamten auf Probe
Beamten auf Probe
Beamte auf Probe, also noch in der Probezeit, werden in der Regel bei Dienstunfähigkeit entlassen. Es folgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für die geleistete Dienstzeit. Mit einer Ausnahme: Erleidet der Beamte auf Probe einen Dienstunfall und wird daraus resultierend dienstunfähig, so stehen ihm Versorgungsansprüche auch ohne Wartezeit zu.
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Beamten auf Widerruf
Beamten auf Widerruf
Beamte auf Widerruf können nicht in den Ruhestand versetzt werden. Sie werden entlassen und für die Dauer der Beschäftigung im Beamtenverhältnis auf Widerruf in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
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Die drei Must Haves für Beamte

  • Private Krankenversicherung

    Private Krankenversicherung

    Fakt ist, jeder muss sich versichern. Hier stellt sich die Frage: Bleibst du in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder warum solltest du dich privat versichern? Die Antwort in diesem Fall ist einfach: Weil du als Beamter beihilfeberechtigt bist, brauchst du nur einen Teil in der PKV zu versichern. Das ist wesentlich günstiger als die GKV. Zudem hast du in der PKV einen besseren Versicherungsschutz.

     
  • Arbeitskraftabsicherung

    Arbeitskraftabsicherung Dienstunfähigkeit

    Weil jederzeit etwas passieren kann, wodurch du für einen längeren Zeitraum ausfällst, ist der Schutz deiner Arbeitskraft enorm wichtig. Ganz besonders, da du in den ersten Jahren keine staatliche Absicherung hast.

     
  • Haftpflichtversicherung

    (Dienst-) Haftpflichtversicherung

    Bisher warst du vielleicht bei deinen Eltern mitversichert. Zum Start in den Job benötigst du auf jeden Fall eine eigene Haftpflichtversicherung. Hierbei ist es wichtig, dass auch dein berufliches Risiko mit abgedeckt ist.