Mitversicherung von
Familienangehörigen
Bei Beamten ist es häufig gar nicht nötig, Kinder in der PKV zu versichern. Wer deren Leistung jedoch auch für den Nachwuchs in Anspruch nehmen will, kann sich auf einen Beihilfeanspruch verlassen. Damit sind Beamtenkinder sehr günstig privat versicherbar. Innerhalb von zwei Monaten nach Geburt – auch ohne Gesundheitsprüfung.
Sollte das Einkommen des Beamten unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (in 2024 >> 69.300 € p.a.) liegen und der Ehegatte gesetzlich versichert sein, können Kinder auch beitragsfrei familienversichert werden. Ehegatten von Beamten haben oft noch 70% Beihilfeanspruch. Eine günstige PKV ist ebenfalls für einen Ehegatten möglich.
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