Versorgung für Beamte auf Probe

Beamte auf Probe, also noch in der Probezeit, werden in der Regel bei Dienstunfähigkeit entlassen. Es folgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für die geleistete Dienstzeit. Mit einer Ausnahme: Erleidet der Beamte auf Probe einen Dienstunfall und wird daraus resultierend dienstunfähig, so stehen ihm Versorgungsansprüche auch ohne Wartezeit zu.

versorgungsluecke beamte auf probe

Beamte auf Probe, also noch in der Probezeit, werden in der Regel bei Dienstunfähigkeit entlassen. Es folgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für die geleistete Dienstzeit. Mit einer Ausnahme: Erleidet der Beamte auf Probe einen Dienstunfall und wird daraus resultierend dienstunfähig, so stehen ihm Versorgungsansprüche auch ohne Wartezeit zu.

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