Beamte auf Probe, also noch in der Probezeit, werden in der Regel bei Dienstunfähigkeit entlassen. Es folgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für die geleistete Dienstzeit. Mit einer Ausnahme: Erleidet der Beamte auf Probe einen Dienstunfall und wird daraus resultierend dienstunfähig, so stehen ihm Versorgungsansprüche auch ohne Wartezeit zu.