Angst vor dem Amtsarzt?

WARUM musst du zum Amtsarzt?

§9 des Beamtenstatusgesetzes: Die Ernennung als Beamtin bzw. Beamter muss nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen, daher ist für alle angehenden Beamte und Anwärter der Gang zum Amtsarzt vor der Verbeamtung Pflicht. Der Arzt soll also prüfen, ob du zum Zeitpunkt der Einstellung gesundheitlich geeignet bist. Damit möchte der Dienstherr sein Risiko minimieren, dass später mit längerer oder häufiger Krankheit oder gar frühzeitiger Dienstunfähigkeit zu rechnen ist.

Fazit: Der Amtsarzt soll die gesundheitliche Eignung für die vorgesehene Ausbildung zum jetzigen Zeitpunkt prüfen und eine Prognose über die Wahrscheinlichkeit einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit abgeben.

WIE läuft eine amtsärztliche Untersuchung ab?

Der Ablauf einer solchen Untersuchung kann variieren. Üblicherweise werden zunächst mittels Fragebogen grundlegende Punkte geklärt (Krankengeschichte und Krankenhausaufenthalte, sportliche Aktivitäten, Medikamenteneinnahme, Nikotin-, Alkohol- und Drogenkonsum, ernste Erkrankungen von Eltern und Geschwistern). Beantworte die Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und ohne Auslassung relevanter Informationen. Bei falschen Angaben droht im schlimmsten Fall die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.

Sind alle Fragen geklärt, führt der Amtsarzt verschiedene Untersuchungen bzw. Checks durch. Mögliche Untersuchungen sind:

  • Bestimmung des BMI (Wiegen und Messen)
  • Puls- und Blutdruckmessung
  • Seh- und Hörtest
  • Untersuchung des Mund- und Rachenraums
  • Untersuchung des Bluts und des Urins
  • Untersuchung der Lungenfunktion
  • Ruhe-EKG
  • Gesamtkörperliche Untersuchung durch Betrachtung, Abtasten, Abklopfen, Abhören, Testen von Reflexen sowie Überprüfung von Gleichgewichtssinn, Koordination und Beweglichkeit

Abschließend kann es sein, dass der Arzt dich zur Wichtigkeit gesunder Ernährung, sportlicher Betätigung und eines vollständigen Impfschutzes belehrt.

Der Amtsarzt kann deine gesundheitliche Eignung direkt nach der Untersuchung ausstellen, sofern keine Ergebnisse von Blut- oder Urintests abgewartet und keine weiteren Informationen deines Haus- oder Facharztes eingeholt werden müssen. Andernfalls musst du ein paar Tage auf den Bescheid warten.

Info: Bringe zum Termin deinen gültigen Personalausweis, deine Brille (falls vorhanden) und ggf. relevante Befunde bzw. eine Beurteilung zu bestehenden oder therapierten Erkrankungen mit.

Christopher Mair

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ÜBERGEWICHT, CHRONISCHE Krankheiten, PSYCHOTHERAPIE – War’s das mit deiner Verbeamtung?

Keine Angst, eine Vorerkrankung, chronische Krankheit oder Übergewicht müssen nicht zwangsläufig bedeuten, dass deine amtsärztliche Beurteilung ungünstig für eine Verbeamtung ausfällt.

Stehen beispielsweise keine weiteren Untersuchungsergebnisse negativ in Zusammenhang mit Übergewicht, kann ein etwas höherer BMI allein nicht als Risikofaktor für eine vorzeitige Dienstunfähigkeit beurteilt werden. Für körperlich betonte Berufe wie Polizei, Feuerwehr und dergleichen ist es natürlich unerlässlich, gesundheitlich top in Form zu sein.

Auch wird inzwischen die Inanspruchnahme psychotherapeutischer Maßnahmen durchaus positiv bewertet, v.a. bei Erkrankungen, die durch traumatische Ereignisse entstanden oder therapiert sind. Lediglich eine schlechte Prognose auf Heilung oder nicht absehbar lange Behandlungsdauer kann eine Verbeamtung ernsthaft gefährden.

WICHTIG! Bitte habe vor Augen, dass die Beurteilung einer privaten Krankenversicherung (PKV) von anderen Kriterien abhängt, als die Beurteilung des Amtsarztes. Diese bedeutet folglich nicht, dass dich automatisch eine PKV annimmt.

Zwar stellen ebenso ein paar Pfunde zu viel oder eine leichte chronische Krankheit kein großes Problem dar – die Kassen regeln das meist über sogenannte Risikozuschläge. Jedoch ist bei Psychotherapien innerhalb der letzten fünf Jahre eine Ablehnung so gut wie sicher.

Du bist dir unsicher, ob dich eine private Krankenversicherung annimmt oder du hast einfach noch nicht den passenden Tarif für dich gefunden? Wir helfen dir gern!