Wir belohnen die Zufriedenheit unserer Kunden. Für jede erfolgreiche Weiterempfehlung sahnen unsere glücklichen Kunden AMAZON-Gutscheine im Wert von je 25 Euro ab.
Regeln & Teilnahmebedingungen
Der Ablauf - ZeiträumeDie Dauer Weiterempfehlungsaktion “Kunden werben Kunden” ist auf keinen bestimmten Zeitraum festgelegt.
Du bist ein:e zufriedene:r Kund:in aus unserem Haus? Dann empfehle uns an Freunde, Kollegen, Bekannte und Verwandte weiter und freue dich immer wieder über einen 25,- € AMAZON-Gutschein für jede erfolgreiche Weiterempfehlung. Dein Berater übergibt dir einen Gutschein für jede Weiterempfehlung unserer Beratung/Dienstleistung an Interessenten, welche über uns beamtenspezifische Vorsorgeprodukte erworben haben und Neukunden unseres Hauses werden.
Die Teilnahme an der Weiterempfehlungsaktion ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
BVLG GmbH
Leightonstraße 2
97074 Würzburg
Folgende Preise/Prämien werden vergeben: Amazon-Gutscheine für je 25,- €
Die Aushändigung des Gutscheins erfolgt ausschließlich an den Berechtigten per (Postversand) oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Berechtigten. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
Eventuell für den Versand anfallende Kosten des Gutscheins übernimmt der Betreiber.
Mit der Inanspruchnahme des Gutscheins verbundene Mehr- und Zusatzkosten gehen zu Lasten des Berechtigten.
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, die Dauer der Aktion “Kunden werben Kunden” ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden.
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Weiterempfehlungsaktion sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich.
Die Aushändigung durch den Betreiber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.